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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen auf den Webseiten von Sunshine-Vacation-Rentals.com
Allgemein
Bei den Inhalten von der Firma Sunshine-Vacation-Rentals.com handelt es
sich nur um Empfehlungen, die auf eigene Verantwortung befolgt
werden können. Sunshine-Vacation-Rentals.com übernimmt
keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Aktualität oder Qualität
der bereitgestellten Informationen. Die
Firma Sunshine-Vacation-Rentals.com ist als Vermittler tätig zwischen
Hausbesitzer und Mietkunden und übernimmt daher keinerlei
Haftung für Schadenersatzansprüche, die in Verbindung mit dem
Mietobjekt stehen. Alle angebotenen Objekte haben einzelne
Eigentümer, die auch für den ordnungsgemäßen Zustand des
jeweiligen Objektes verantwortlich sind. Deshalb bitten wir Sie,
eventuell auftretende Mängel sofort an uns weiterzuleiten, damit
wir schnellstmöglich für Abhilfe sorgen können. An uns
gerichtete Reklamationen werden automatisch weitergeleitet. Alle
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Haftung für
die Inanspruchnahme des Service, sowie der einzelnen Angebote
der einzelnen Anbieter wird ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
25% bei Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, Restzahlung
4 Wochen vor Reiseantritt. Die Buchung wird erst gültig, wenn die
Anzahlung erfolgt ist. Wir haben ein Konto in Deutschland, auf
das Sie die Miete überweisen können. Die Bankverbindung finden
Sie auf dem Mietvertrag.Sie werden persönlich von unseren
deutsch sprechenden Mitarbeitern empfangen und in Ihr Ferienhaus
oder Apartment eingewiesen, dort werden Ihnen die Schlüssel
übergeben.
Stornogebühren
Bei Rücktritt vom Mietvertrag fallen folgende Stornogebühren an:
Vor dem 56-sten Tag vor Mietbeginn 25% der Miete
zwischen dem 56-sten Tag und dem 42-sten Tag vor Mietbeginn 50%
der Miete
dem 42-sten Tag und dem 29-sten Tag vor Mietbeginn 75% der Miete
ab dem 28-sten Tag vor Mietbeginn 100 % der Miete
Sollte Ihre Anzahlung nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt
der Buchungsbestätigung/ Rechnung bei uns eingegangen sein,
bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Buchung automatisch von
uns storniert wird.
Disclaimer
Inhalt des Onlineangebotes
Sunshine-Vacation-Rentals.com übernimmt keinerlei Gewähr für die
Aktualität, Korrektheit oder Qualität der bereitgestellten
Informationen. Haftungsansprüche gegen Sunshine-Vacation-Rentals.com,
welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen,
die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen
Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und
unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind
grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Sunshine-Vacation-Rentals.com kein nachweislich vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Sunshine-Vacation-Rentals.com behält es
sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot
ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu
löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig
einzustellen.
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Vertragsgegenstand und Parteien
Die Firma Cape-Cora-Rentals.
Verrmietungs- und Immobilienservice, handelt als Vermittler für
die Vermietung von Ferienimmobilien. Vertragliche Beziehungen
werden lediglich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer
des Mietobjekts abgeschlossen. Die Firma Cape-Coral-Rentals .vermittelt
insbesondere weder Reiseleistungen, noch tritt sie gar als
Reiseveranstalter auf. Dies voraus geschickt, sind sich die
Parteien darüber einig, dass Gegenstand des Vertrages die
Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten
Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist.
Abschluss des Mietvertrages
Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und
Eigentümer der jeweiligen Immobilie sind die von der Firma
Cape-Coral-Rentals herausgegebenen Beschreibungen, in denen das
jeweilige Mietobjekt mit den individuellen zusätzlichen
Mietbedingungen und Mietpreisen vorgestellt wird (Objektinformation).
Die in den Unterlagen angegebenen Preise betreffen den Zeitraum
der jeweiligen Herausgabe dieser Unterlagen. Soweit sie nicht
ausdrücklich Vertragsinhalt werden, sind sie unverbindlich.
Preisänderungen zwischen Herausgabe dieser Unterlagen und
Vertragsschluss bleiben daher vorbehalten. Die Mieter übersenden
als Vertragsangebot auf dem dafür vorgesehenen Formular eine
schriftliche Mietanmeldung an die Firma Cape-coral-rentals Der
Mieter hält sich an dieses Vertragsangebot eine Woche gebunden.
Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung der schriftlichen
Mietzeitraumbestätigung (Bestätigung) zustande, die entweder durch
den Eigentümer selbst oder durch die Firma Cape-coral-rentals" in
Vollmacht für den Eigentümer unterzeichnet ist. Die Bestätigung
enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte Mietzeit, die
Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie eventuelle
Sonderbedingungen des Mietobjekts. Eine Aufhebung oder Abänderung
des Mietvertrages ist nach Erhalt der Bestätigung nur noch möglich,
wenn der Eigentümer ausdrücklich zustimmt. Für den diesbezüglichen
Aufwand sind wir berechtigt eine Pauschalvergütung von 50,00 EUR
zu berechnen.
Nebenkosten
Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, etc., die während der Mietzeit
anfallen, sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses, es sei
denn, dass in der Objektinformation ausdrücklich etwas anderes
vermerkt ist. Strom und Telefonkosten sowie die Kosten einer
Endreinigung des Mietobjektes sind nicht im Mietpreis enthalten
und zusätzlich zu erstatten, es sei denn, etwas anderes ist
ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der zurzeit gültige
Verbrauchspreis beträgt bei Strom 12 US Cent/KW zzgl. US Steuern.
Sofern der Mieter kostenlos mit der Miete der Ferienimmobilie ein
Boot erhält, werden Kosten für die Bootseinweisung sowie die
abschließende Reinigung des Bootes grundsätzlich gesondert
berechnet. Nebenkosten werden - soweit sie anfallen - mit der vom
Mieter gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen bezahlten Kaution
verrechnet.
Kaution
Ist in der Objektinformation die Gestellung einer Kaution für das
Objekt vorgesehen, so ist diese Kaution mit der zweiten Rate des
Mietzinses an den Vermieter zu zahlen. Kaution wird unverzinst, in
der Regel innerhalb 10 Tagen nach Beendigung der Mietzeit vom
Vermieter, abgerechnet. In Einzelfällen, sollten z. B. Strom oder
Telefonrechnungen benötigt werden, kann es bis zu ca. 8 Wochen
dauern. Mit der Kaution werden die Nebenkosten gem. Ziff. 3 dieser
Mietbedingungen verrechnet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung
von vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der
Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies eine
spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch
wird hierdurch die Beweislast umgekehrt. Für Boote ist vor Ort*
eine Kaution in Höhe von
US$ oder EUR 500,--, in Bar oder Travelerscheck (Kreditkarte
leider nicht möglich) bei Übernahme des Bootes beim Bootsverwalter
zu hinterlegen. Die Kaution wird bei bzw. nach der Bootrückgabe
zurückerstattet/-überwiesen, abzüglich eventueller Schäden.
Zahlungen
Der Mieter zahlt den in der Mietbestätigung vermerkten
Anzahlungsbetrag innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung an
die Firma Cape-Coral-Rentals, auf ein von dieser angegebenes Konto.
Der über den Anzahlungsbetrag geschuldete restliche Mietzins ist
spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf dem angegebenen Konto des
Vermittlers eingehend zu zahlen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die
in der Mietbestätigung ausgewiesenen Kosten für Endreinigung und
ggf. Bootsnebenkosten auszugleichen. Bei Auslandszahlungen gehen
etwaige Bankgebühren/Spesen immer zu Lasten des Mieters. Hält der
Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies
den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, der
schriftlich mit eingeschriebenem Brief erklärt werden muss. Tritt
der Vermieter wegen Zahlungsverzuges des Mieters zurück, ist der
Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen,
sollte es dem Vermieter nicht gelingen, eine Ersatzvermietung
vorzunehmen. Ist es dem Vermieter nur möglich, eine
Ersatzvermietung zu einem geringeren als den vertraglich
vereinbarten Mietpreis vorzunehmen, ist der Mieter verpflichtet,
die Differenz als Schadenersatz zu zahlen. Darüber hinaus
verbleibt die vertraglich vereinbarte Anzahlung bei der Firma
Cape-Coral-Rentals zur Abgeltung des durch den Nichtmietantritt
entstehenden weiteren Schaden. Die Geltendmachung eines höheren
bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter ist
durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
An- und Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr übernommen und muss
am Abreisetag spätestens bis 11.00 Uhr zurückgegeben werden.
Sofern der Mieter andere An- oder Abreisezeiten wünscht, muss dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Der exakte
Rückgabezeitpunkt ist vom Mieter spätestens 3 Tage vor dem
Abreisetag mit einem Beauftragten des Vermieters vor Ort zu
vereinbaren. Sofern der Mieter der ordnungsgemäßen Rückgabe des
Mietobjektes nicht nachkommt, ist er verpflichtet, die dem
Vermieter hieraus entstehenden Schäden abzugelten. Diese werden
dem Mieter mitgeteilt und mit der von dem Mieter geleisteten
Kaution verrechnet, sofern diese hierzu ausreicht.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren in die Mietsache ist grundsätzlich
untersagt, es sei denn, dass dies zwischen den Vertragsparteien
schriftlich vereinbart und in der Mietbestätigung ausdrücklich
vermerkt ist.
Nutzungsberechtigte
Nur der/die in dem Mietantrag bezeichnete(n) Person(en) ist/sind
während der Mietzeit berechtigt, das Mietobjekt zu nutzen. Das
Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose,
vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjekts an Dritte
ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Mieter nachträglich
beabsichtigen, das Mietobjekt dritten Personen ganz oder teilweise
zu überlassen oder Gäste aufzunehmen, so ist vorher die Zustimmung
des Vertreters des Vermieters vor Ort einzuholen oder den
Vermittler per Fax zu benachrichtigen. Der Vermieter ist in diesem
Fall berechtigt, den vereinbarten Mietzins anteilig zu erhöhen und
den Erhöhungsbetrag mit der Kaution zu verrechnen. Die
nichtberechtigte Aufnahme Dritter durch den Mieter berechtigt den
Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages ohne
Rückerstattung nicht verbrauchter Mietkosten.
Mietobjekt
Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten
Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich
bewohnbar ist. Die Vertragsparteien sind sich hierbei darüber
einig, dass das Mietobjekt als Ferienimmobilie durch zahlreiche
verschiedene Personen genutzt wird und daher einer erhöhten
Abnutzung unterliegen kann. Geringfügige Mängel, die den
vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich
beeinträchtigen ( z.B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe
Unsauberkeiten, gelegentliche kurzzeitige vom Vermieter nicht zu
vertretende Stromausfälle und Ausfälle der Wasserversorgung, der
Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur
Mietpreisminderung oder zu Schadenersatz. Die Haftung des
Vermieters ist im übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt
durch höhere Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Auflagen oder
nicht von vom Mietobjekt des Vermieters ausgehenden Belästigungen
durch Schallimmissionen, Baumaßnahmen, Ungezieferplage etc.,
beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn
eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Beauftragten
zurückzuführen sind. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch
nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung,
wenn er zuvor den örtlichen Beauftragten des Vermieters auf diese
Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und
wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt
worden ist. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die
durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen,
es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines lokalen Beauftragten
verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das
Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe
nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung
von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die in den Unterlagen der
Firma Cape-Coral-rentals enthaltenen Objektbeschreibungen basieren
auf Angaben des jeweiligen Eigentümers. Obwohl die Firma
Cape-Coral-Rentals die angebotenen Objekte stichprobenartig
überprüft, ist eine Haftung der Firma Cape-Coral-Rentals für den
Inhalt der Beschreibungen ausgeschlossen, soweit
Cape-Coral-Rentals nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt hat.
Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln,
alle mit der Bestätigung zugesandten Protokolle auszufüllen und
aufzubewahren sowie alle während der Mietzeit entstandenen Schäden
und Mängel (Reklamationen) am Mietobjekt dem Eigentümer oder
seinem Beauftragten vor Ort sowie der Firma Cape-Coral-Rentals
unverzüglich zu melden, da ansonsten - z.B. nach Rückkehr -
seitens des Vermittlers keinerlei Einflussmöglichkeit mehr besteht,
bzw. Cape-Coral-Rentals seitens der jeweiligen Eigentümer nicht
mehr zum eingreifen befugt ist. Die Meldung an die Firma
Cape-Coral-Rentals erfolgt per E-Mail oder Telefax. Bei der
Ankunft festgestellte Mängel sind vom Mieter innerhalb einer Frist
von 24 Stunden ab Übernahme des Objekts anzuzeigen. Nach Ablauf
dieser Frist tritt eine Beweislastumkehr dahingehend ein, dass der
Mieter beweisen muss, dass die Mängel nicht von ihm verursacht
wurden. Der Vermieter ist berechtigt, alle vom Mieter zu
vertretenden Schäden ohne weitere Nachfristsetzung beseitigen zu
lassen und die Kosten hierfür mit der Kaution zu verrechnen.
Übersteigen die Kosten für die Beseitigung der Schäden den
hinterlegten Kautionsbetrag, so hat der Mieter auf entsprechende
Abrechnung den übersteigenden Schadensbetrag unverzüglich
auszugleichen. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und sonstigen Vorschriften ist der Mieter verantwortlich.
Reinigung und Instandhaltung
Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung
des Mietobjekts. Der Pool wird wöchentlich von einem Poolservice
gewartet. Das entfernen von losen Teilen, Insekten etc. auf oder
im Wasser obliegen dem Mieter. Das Objekt ist bei der Übergabe in
besenreinem Zustand zurückzugeben. Anfallender Müll ist in
Plastiksäcken in den dafür vorgesehenen Tonnen zu deponieren.
Diese Tonnen sind einmal pro Woche zur Leerung durch die örtliche
Müllabfuhr an den Straßenrand zu stellen. Der Tag der Müllabfuhr
ist beim Beauftragten vor Ort zu erfragen. Einrichtungsgegenstände
sind in funktionsfähigem, lebensmittelsauberem Zustand zu halten
und in diesem Zustand am Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter
dieser Reinigungsverpflichtung nicht nach, ist der Vermieter
berechtigt, diese Reinigungsarbeiten zusätzlich zur Endreinigung
auf Kosten des Mieters vorzunehmen. Diese hierfür anfallenden
Kosten werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet.
Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages sollen
schriftlich erfolgen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird hierdurch
die Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Für die unwirksame
Regelung gelten dann die gesetzlichen Vorschriften. Mehrere
Personen auf Mieterseite haften für alle aus dieser Vereinbarung
begründeten Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Die Mieter
erteilen einander Vollmacht Erklärungen des Vermieters
entgegenzunehmen. Bei abweichenden Erklärungen der Mieter gilt die
erste dem Vermieter zugegangene Erklärung.
Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietvertragsverhältnis gilt
Amerikanisches Recht. Gerichtsstand ist Florida
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